AMS Unternehmens-Gründungsprogramm Burgenland
Bitte geben Sie Ihr Passwort ein um den Downlaodbereich zu betreten.
Herzlich Willkommen bei Ihrem Unternehmensgründungsprogramm im Burgenland. Nachfolgen finden Sie eine Reihe nützlicher Informationen. Wählen Sie aus was sie besonders interessiert:
-
Der Sprung zum/zur ersten Mitarbeiter/-rin
Der Sprung zum/zur ersten Mitarbeiter/-rin
Der Sprung zum ersten Mitarbeiter / zur ersten MitarbeiterIn ist wohl eine der schwierigsten Herausforderungen, die Ein-Personen-Unternehmen (EPU) bewältigen müssen. Was dabei viele Unternehmen nicht wissen ist, dass das AMS EPU bei diesem schwierigen Schritt tatkräftig unterstützt. Mit einer nicht rückzahlbaren Barförderung in der Höhe von bis zu 25% des Bruttogehaltes des ersten Mitarbeiters / der ersten Mitarbeiterin, fördert das AMS wachstumsorientierte EPU.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Sie sind seit mehr als 3 Monaten nach dem GSVG kranken- und pensionsversichert.
- Und Sie beschäftigen vollversicherungspflichtig eine Arbeitskraft – entweder erstmals oder wieder nach 5 Jahren.
- Die Arbeitskraft ist entweder seit mindestens 2 Wochen oder unmittelbar nach abgeschlossener Ausbildung arbeitslos gemeldet.
- Die Arbeitskraft arbeitet mindestens 50% der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden.
- Das Arbeitsverhältnis dauert länger als 2 Monate.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
- Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner,
- Ihre Lebensgefährtin, Ihr Lebensgefährte,
- Ihre Eltern, Kinder und Geschwister,
- Ihre Enkelkinder und Großeltern,
- Ihre Schwägerinnen und Schwager,
- Ihre Stiefkinder und Stiefeltern,
- Ihre Adoptivkinder und Adoptiveltern,
- Adoptivkinder und Adoptiveltern der Geschäftsführung,
- Geschäftsführende Organe,
- Lehrlinge,
- Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer,
- neue Selbstständige – mit und ohne Werkvertrag und
- freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie erhalten 25% des Bruttogehalts. Obergrenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage (im Jahr 2019 sind das EUR 5.220,- pro Monat)
Wie lange erhalten Sie die Förderung?
- Grundsätzlich 1 Jahr.
- Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen für die gesamte Dauer.
Wo und wann müssen Sie die Förderung beantragen?
Bei Ihrem AMS– spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Stand 01.09.2021
-
Wichtiges zum Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG)
Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG)
Das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG) dient dazu, bei Neugründungen und bei Übernahmen von Betrieben, Kosten zu sparen.
Voraussetzungen für die Entlastungen sind:
- Der Betrieb muss neu eröffnet werden und der Erzielung von Einkünften dienen.
- Die Person, die den Betrieb innerhalb von zwei Jahren nach der Neugründung bzw. Übertragung inne hat (BetriebsinhaberIn), darf in den letzten 5 Jahren im In-/Ausland nicht in vergleichbarer Art selbständig tätig gewesen sein.
- Im Regelfall muss von dem Neugründer/ der Neugründerin bzw. Betriebsübernehmer/Betriebsübernehmerin eine Gründungsberatung von der jeweiligen Interessensvertretung in Anspruch genommen werden (bei Neuen Selbständigen durch die Pflichtversicherung nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz)
Es darf keine bloße Änderung der Rechtsform in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb vorliegen beziehungsweise auch kein bloßer Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen Betrieb durch eine entgeltliche oder unentgeltliche Betriebsübertragung vorliegen.
Betriebsinhaber im Sinne des NEUFÖG sind insbesondere:
- Einzelunternehmer
- Unbeschränkt und persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften (OG, KG)
- Nicht unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafter von Personengesellschaften, wenn sie entweder zu mindestens 50 Prozent am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind oder wenn sie zu mehr als 25 Prozent am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und zusätzlich zur Geschäftsführung befugt sind
- Gesellschafter von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), wenn sie entweder zu mindestens 50 Prozent am Vermögen der Gesellschaft beteiligt sind oder wenn sie zu mehr als 25 Prozent am Vermögen der Gesellschaft beteiligt und zusätzlich zur Geschäftsführung befugt sind.
ACHTUNG:
Die Erklärung der Neugründung (NeuFö1) bzw. Übertragung (NeuFö3) muss bereits vor der Inanspruchnahme der Förderung vorgelegt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.
Folgende Befreiungen gelten für Neugründung und Übertragung eines Betriebes:
- Befreiung von Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch eine Neugründung unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen
- Abgaben für gründungsbedingte Konzessionserteilungen
- Niederlassungsbewilligungen
- Genehmigung zur Berufstätigkeit und Betriebserrichtung
- Nachsichten von Berufszulassungserfordernissen
- Kenntnisnahme von Anzeigen über die Geschäftsführerbestellung
- Befreiung von Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch
- Befreiung von der Gesellschaftssteuer (1%) für den Erwerb von gesellschaftsrechten.
Folgende Befreiungen gelten nur für die Neugründung eines Betriebes:
- Befreiung von Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch
- Befreiung von der Grunderwerbssteuer für die Einbringung von Grundstücken auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage, sofern Gesellschaftsrechte oder Anteile am Vermögen der Gesellschaft als Gegenleistung gewährt werden
- Befreiung von Lohnnebenkosten, im Speziellen von:
- Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag für beschäftigte ArbeitnehmerInnen für den Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten zum Familienausgleichfonds
- Wohnbauförderungsbeiträgen des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin
- Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
-
Steuern und Abgaben für GründerInnen
Steuern und Abgaben für GründerInnen
Innerhalb eines Monats nach Gewerbeanmeldung
ist dem Finanzamt am Betriebsstandort die Eröffnung oder die Übernahme eines Betriebes anzuzeigen. Aufgrund dieser Anzeige bekommen Sie eine Steuernummer und eine UID-Nummer zugewiesen und müssen einen Fragebogen ausfüllen, in dem Angaben zum geschätzten Gewinn und Umsatz im Eröffnungsjahr gemacht werden. Anhand dieser Angaben werden die Steuervorauszahlungen festgesetzt.
Einkommenssteuer (ESt)
Im Gründungsjahr sind Vorauszahlungen auf der Basis der geschätzten Gewinne zu leisten. Versteuert wird erst das Einkommen über EUR 11.000,- im Jahr. Die Vorauszahlungen sind vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. (§ 45 Abs. 2 EStG) zu entrichten.
Steuersätze seit 2009:
EUR 0,- bis EUR 11.000,- 0% EUR 11.001,- bis EUR 18.000,- 20% EUR 18.001,- bis EUR 25.000,- 35% EUR 25.001,- bis EUR 31.000,- 35% EUR 31.001,- bis EUR 60.000,- 42% EUR 60.001,- bis EUR 90.000,- 48% EUR 90.001,- bis EUR 1 Mio. 50% EUR >1 Mio.-. 55% Die endgültige Vorschreibung wird mittels Bescheid vom Finanzamt nach Abgabe des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen (bis 30. April des Folgejahres, bei elektronischer Übermittlung bis 30. Juni; wenn Sie durch einen Steuerberater vertreten werden, verlängern sich diese Fristen) festgestellt.
Umsatzsteuer (Ust)
Die in den Umsätzen enthaltene Umsatzsteuer ist bis spätestens 15. des übernächsten Monats an das Finanzamt abzuführen. Dabei darf die in den Aufwendungen enthaltene Umsatzsteuer als so genannte Vorsteuer abgezogen werden. Der Steuerbetrag ist selbst zu berechnen und dem Finanzamt zu melden. Nicht (rechtzeitige) Meldung wird als Finanzordnungswidrigkeit geahndet und zieht Sanktionen nach sich.
Die Umsatzgrenze zur verpflichtenden Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer beträgt EUR 30.000,- Netto.
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz zwischen Netto EUR 30.000 und EUR 100.000 kommen in den Genuss, Umsatzsteuervoranmeldungen anstatt monatlich, nur vierteljährlich erstellen zu müssen, was sich positiv auf die Liquidität dieser Unternehmen auswirkt.
Körperschaftssteuer (KöSt)
Die KöSt ist die „Einkommenssteuer“ für juristische Personen (z.B. GmbH) und beträgt 25%. GmbH´s, die jünger als fünf Jahre alt sind, müssen eine Mindestkörperschaftssteuer in der Höhe von jährlich 500,- bezahlen.
Nach dem 30. Juni 2013 gegründete GmbHs haben jedoch lediglich eine reduzierte Mindeststeuer für die ersten fünf Kalenderjahre nach der Gründung von 500 EUR und für die folgenden fünf Kalenderjahre von 1.000 EUR pro Kalenderjahr zu entrichten (steuerliches Gründungsprivileg). Eine am 1. Jänner 2018 neu gegründete GmbH hat folglich in diesem Jahr insgesamt 500 EUR zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Wirtschaftskammer
Weitere Beiträge, die bei der Gründung anfallen, sind die Einverleibungsgebühr bei der Wirtschaftskammer und die jährliche Kammerumlage. (Höhe abhängig vom Gewerbe)
-
Sozialversicherung für GründerInnen
Sozialversicherung für GründerInnen
Geltungsbereich
- Selbstständige Tätigkeit und Gewerbeschein
- Selbstständige Tätigkeit für die es kein Gewerbeschein gibt
- Künstler
- neue Selbstständige
Beitragssätze
Pensionsversicherung 18,50% Krankenversicherung 6,80% Selbständigenvorsorge 1,53% + Unfallversicherung EUR 10,42 (Fixbetrag) Der SV-Beitrag in den ersten 3 Kalenderjahren der Selbständigkeit beträgt EUR 156,32 p.m.
Die vorläufigen Versicherungsbeiträge werden von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft quartalsweise vorgeschrieben und sind innerhalb von 15 Tagen fällig. Stehen die Einkünfte für das Kalenderjahr laut Steuerbescheid endgültig fest, erfolgt die Nachverrechnung der Sozialversicherungsbeträge. Es muss mit einer Nachzahlung gerechnet werden, wenn die tatsächlichen durchschnittlichen monatlichen Einkünfte höher waren als die vorläufig festgelegte Bemessungsgrundlage. Deshalb sollten rechtzeitig Rückstellungen für die wahrscheinlich fälligen Nachzahlungen gebildet werden.
Ausnahme von der Vollversicherung
Liegen die Einkünfte unter EUR 5.710,32 im Jahr und die Umsätze unter EUR 35.000,- im Jahr, kann auf Antrag einen Befreiung von der PV, KV und Selbständigenvorsorge erwirkt werden. In diesem Fall ist man nur Unfallversichert und leistet einen monatlichen Beitrag von EUR 10,42.
Voraussetzung ist, dass der/die Versicherte in den letzten 60 Kalendermonaten insgesamt nicht länger als 12 Monate GSVG-versichert war oder bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat bzw. das 57. Lebensjahr vollendet und die obigen Einkunfts- und Umsatzgrenzen in den letzten fünf Jahren vor Antragsstellung bereits erfüllt hat.
Achtung
Es sollte bedacht werden, dass bei der Ausnahme von der Vollversicherung keine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung besteht und der Kleingewerbetreibende im Falle einer Erkrankung beispielsweise Arzt- und Behandlungskosten selbst bezahlt. Dies ist unproblematisch, wenn aus einer anderen Tätigkeit (z.B. unselbständige Tätigkeit) oder aufgrund eines Pensionsbezuges (z.B. Alterspension) Versicherungsschutz gegeben ist. Einen Antrag auf Befreiung von der Vollversicherung können nur natürliche Personen stellen. Für Gesellschafter oder Geschäftsführer von Gesellschaften wie OG, KG oder GmbH finden die Sonderregelungen für Kleingewerbetreibende keine Anwendung.
Werden die Einkommens- und Umsatzgrenzen überschritten, muss die volle Versicherung rückwirkend bis zum Beginn des Kalenderjahres bzw. Gewerbeanmeldung nachbezahlt werden.
Krankenversicherung
Beim Arztbesuch hat der/die Versicherte einen Selbstbehalt von 20% der ärztlichen Kosten zu tragen. Bei Medikamenten ist pro Packung die übliche Rezeptgebühr zu bezahlen. Bei einem Krankenhausaufenthalt besteht kein Selbstbehalt.
Ab dem 4. Jahr
Ab dem 4. Jahr wird man anhand der tatsächlichen Einkünfte im drittvorletzten Jahr eingestuft.
Besonderheiten für Kunstschaffende
Seit 1. Jänner 2011 gibt es Servicezentren für Kunstschaffende in der SVA, die als zentrale Anlaufstelle für Auskünfte und Beratung rund um das Thema Sozialversi¬cherung für Kunstschaffende zur Verfügung stehen.
Künstler im Sinne des K-SVFG ist, „wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, der Musik, der Literatur, der Filmkunst oder in einer der zeitgenössischen Ausformungen aufgrund ihrer/seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstlerischen Tätigkeit Werke der Kunst schafft.“
Der Künstler-Sozialversicherungsfonds hat die Aufgabe, Künstlern zu helfen, die notwendigen Mittel für eine GSVG-Pensionsversicherung aufzubrin¬gen. Deshalb leistet er Zuschüsse zu den Beiträgen versicherter Künstler. Über die Bewilligung eines Antrags entscheidet nicht die SVA, sondern der Künstler-Sozialversicherungsfonds selbst.
-
Kontaktdaten Förderstellen
Kontaktdaten Förderstellen
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europaplatz 1
7001 Eisenstadt
Tel.: +43/(0) 57-600/0
www.burgenland.atAWS – Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH
Walcherstraße 11A
1020 Wien
Tel: +43/1/501 75-100
www.aws.atÖsterreichische Kontrollbank AG Exportfonds GmbH
Am Hof 4
1014 Wien
Tel: +43/1/53127-0
www.oekb.atÖsterreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH
Parkring 12a
1011 Wien
Tel.: +43/1/515 30 0
www.oeht.atÖsterreichische Kommunalkredit AG
Türkenstraße 9
1092 Wien
Tel.: +43/1/31 631
www.kommunalkredit.atSozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
Landesstelle Burgenland
Osterwiese 2
7000 Eisenstadt
Tel.: +43/50/808808
www.sva.or.atWirtschaft Burgenland GmbH – WiBuG
Technologiezentrum, Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel.: +43/(0)5/9010-2120
Fax: +43/(0)5/9010-2110
www.wirtschaft-burgenland.at -
Webinar on Demand
Webinar on Demand
Onlinemarketing
- Facebook Werbung Tutorial für Anfänger (deutsch) -Wie erstelle Facebook Retargeting Werbeanzeigen? https://www.youtube.com/watch?v=o3qo1DXzI2w
- EXTREM günstiges Facebook Marketing? Retargeting Tutorial auf Deutsch! https://www.youtube.com/watch?v=UP7lrGDHPwE
- Facebook Business Manager einrichten: Schritt für Schritt https://www.youtube.com/watch?v=chuZvedSVKk
- 7 Tipps Für Eine Erfolgreiche Facebook-Seite https://www.youtube.com/watch?v=mSAwpxRaPOM
- Google Konto erstellen – So gehts! https://www.youtube.com/watch?v=QWTuBH46Yk0
- Google Adwords Werbung Anleitung und Tipps https://www.youtube.com/watch?v=fKN83SH7cdY
- Die 5 TURBO SCHRITTE für eine umsatzstarke Google Adwords Anzeige! https://www.youtube.com/watch?v=WOUU-cTdmA4
- Google AdWords–der größte Suchnetzwerk-Fehler / AdWords https://www.youtube.com/watch?v=H8GwgJ9e0oE
- So skalierst du Google AdWords Kampagnen! https://www.youtube.com/watch?v=jkjTEa_mK9U
- SO muss deine GOOGLE ADWORDS ANZEIGE aussehen! https://www.youtube.com/watch?v=gTs5xggFDe0
- 5 Email PROFI-GESETZE https://www.youtube.com/watch?v=lWxfHAwvL6Q
Marketing und Verkauf
- Das Marketing für den kleinen Geldbeutel https://www.youtube.com/watch?v=-LRM88P62Bw
- Der TÖDLICHSTE FEHLER im VERKAUF! https://www.youtube.com/watch?v=668ZalFWKk0
- Wie Du leichter verkaufst und Deine Umsätze erhöhst https://www.youtube.com/watch?v=ecfj6VRVeCk
- Die dämlichsten Fragen im Verkauf! https://www.youtube.com/watch?v=4JpvoNbjt7g
- Verkaufsgespräche erfolgreich führen: So geht´s! https://www.youtube.com/watch?v=fwPNIZBrKvE
- Verkaufen lernen: Was 95% der Verkäufer falsch machen! https://www.youtube.com/watch?v=lx4U3R6q0mE
- Die einfache Neukundengewinnung https://www.youtube.com/watch?v=OeqP26izluQ
- Die 5 größten Fehler bei der Neukundengewinnung https://www.youtube.com/watch?v=yApHgEzaYx4
- Die Struktur des Verkaufsgesprächs https://www.youtube.com/watch?v=dHwKTcqHjTk
- Einwände in der Einwandbehandlung: Mit der Panzerknacker-Technik erfolgreich https://www.youtube.com/watch?v=Sf3G69edkSE
Business Plan und Strategie
- Businessplan – Erklärung der Kapitel, Praxistipps, Leitfragen usw https://www.youtube.com/watch?v=cP-ZY4-9RUg
- SWOT-Analyse einfach erklärt https://www.youtube.com/watch?v=HU-xRXnhzow
- Five Forces Modell – Branchenstrukturanalyse https://www.youtube.com/watch?v=hCnyiU365f8
Betriebswirtschaft
- So kalkulieren Sie faire Preise https://www.youtube.com/watch?v=TmtFNzXT81s
- Cash Flow https://www.youtube.com/watch?v=Ttmhw1ToFm4
- Rechnung schreiben: https://www.youtube.com/watch?v=UrG3gE2iMOU
- Richtig Rechnung schreiben https://www.youtube.com/watch?v=iGhqUfu8jUg
Steuern
- Reverse-Charge Verfahren? So funktioniert die Umkehr der Steuerschuld https://www.youtube.com/watch?v=S84W492mzK4
- Die Umsatzsteuer (USt) und der Vorsteuerabzug einfach erklärt https://www.youtube.com/watch?v=3s3ni9wi1Os
- STEUERFREI IN ÖSTERREICH, SO FUNKTIONIERT ES https://www.youtube.com/watch?v=98-8n732lGA
Rechtsformen
- Unternehmensformen Teil 1 – Einzelunternehmen https://www.youtube.com/watch?v=pIXRJRA1o6o
- Unternehmensformen Teil 2 – OG / OHG (Offene Gesellschaft) https://www.youtube.com/watch?v=W7GJmgNd3GU
- Unternehmensformen Teil 3 – GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) https://www.youtube.com/watch?v=yaimOoRSZSE
- Unternehmensformen Teil 4 – KG (Kommanditgesellschaft) https://www.youtube.com/watch?v=rKXkvWUKphE
- Unternehmensformen Teil 5 – GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) https://www.youtube.com/watch?v=EUn7m-dx3to
Sonstiges
- Vorlage für Geschäftsbrief mit Word erstellen https://www.youtube.com/watch?v=HsP1M5Xo0IU
- Der Aufbau eines Geschäftsbriefes https://www.youtube.com/watch?v=u6auuMw0RU8
- Kreditgespräche erfolgreich führen https://www.youtube.com/watch?v=RtQwjIe1PoE
- Zu den Downloads
Downloads
- GründerInnen Handbuch
- Selbstständigenbuch
- E-Book zum Download: Antworten auf die 111 häufigsten Fragen von UnternehmensgründerInnen
- Was gehört in Ihren Businessplan
- Eröffnungsbilanz
- Statistisches Erhebungsblatt
- Anfahrtsplan Purbach
- Anfahrtsplan Standort Oberwart
- Anfahrtsplan Standort Stegersbach
- Anleitung Skype