Fortbestehensprognose
Fortbestehensprognose: Was bringt sie wirklich?
Der Nutzen für das Unternehmen
Eine Fortbestehensprognose (FBP) liefert klare und eindeutige Aussagen darüber, ob ein Unternehmen aus eigener Kraft überlebensfähig ist oder nicht.
Ist ein Unternehmen nicht aus eigener Kraft überlebensfähig, dann gibt die Fortbestehensprognose umfassend darüber Auskunft, unter welchen Umständen das Überleben des Unternehmens dennoch gesichert werden kann.
Die Fortbestehensprognose ist daher das rechtliche und betriebswirtschaftliche Fundament für den Neustart des Unternehmens.
Der Nutzen für die Eigentümer
Eine Fortbestehensprognose liefert den Eigentümer Informationen darüber, wie sicher ihr Investment ist. Darüber hinaus zeigt sie auch die notwendigen Maßnahmen zur besseren zukünftigen Absicherung des Investments auf.
Zeigt die FBP, dass die Überlebensfähigkeit des Unternehmens nicht mehr gegeben ist, dann wissen die Eigentümer, dass die Zeit für die Einleitung weiterer rechtlicher Schritte reif ist.
Der Nutzen für die Geschäftsführung
Die Haftung für Geschäftsführungsmitglieder in der Höhe von EUR 100.000,- pro Geschäftsführungsmitglied, bzw. unbegrenzte Privathaftung, wenn eine Pflichtverletzung gemäß § 36 GmbHG nachgewiesen werden kann, ist beträchtlich.
Für die Organe von Kapitalgesellschaften ist daher eine positive Fortbestehensprognose von besonderer Bedeutung. Durch sie kann nämlich vermieden werden, dass die vom Gesetzgeber vorgesehene Privathaftung der Geschäftsführungsmitglieder im Falle einer Insolvenz, wirksam wird.
Der Nutzen für die finanzierenden Banken
Für Banken ist eine positive Fortbestehensprognose von besonderer rechtlicher Bedeutung. Durch sie kann vermieden werden, dass in einem etwaigen späteren Insolvenzverfahren Anfechtungsansprüche nach §31 IO (Insolvenzordnung = Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit) gegen die Bank gerichtet werden.
Der Nutzen für Bilanzersteller
Das Gesetz ist klar und eindeutig: Kann von der Fortführung eines Unternehmens ausgegangen werden, dann ist die Bilanz auf Grundlage des „Going Concern-Prinzips“ zu erstellen. Anderenfalls ist zu Liquidationswerten zu bilanzieren. Eine positive Fortbestehensprognose schützt daher die Bilanzersteller vor Haftungsansprüchen wegen falscher Bilanzierung in einem eventuellen späteren eintretenden Insolvenzverfahren.