Treuhandtätigkeit

Selbstverständlich stehen wir auch für besonders vertrauensvolle Aufgaben zur Verfügung, wie z.B:

  • Übernahme von besonders vertraulichen Treuhandaufgaben,
  • treuhändige Übernahme der vollständigen Betriebsführung,
  • Tätigkeit als Generalbevollmächtigte oder aber auch als
  • Sachwalter im Sinne des Kreditwesengesetzes.

Gerne stehen wir auch ihnen für eine Zusammenarbeit auf besonderer Vertrauensbasis zur Verfügung.

Ja! Ich möchte Ihr Wissen und Ihre Erfahrungen beim Aufbau einer Kooperationsgruppe nutzen. Bitte lassen Sie mir unverbindlich mehr Informationen zu diesem Thema zukommen.




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