Treuhandtätigkeit
Selbstverständlich stehen wir auch für besonders vertrauensvolle Aufgaben zur Verfügung, wie z.B:
- Übernahme von besonders vertraulichen Treuhandaufgaben,
- treuhändige Übernahme der vollständigen Betriebsführung,
- Tätigkeit als Generalbevollmächtigte oder aber auch als
- Sachwalter im Sinne des Kreditwesengesetzes.
Gerne stehen wir auch ihnen für eine Zusammenarbeit auf besonderer Vertrauensbasis zur Verfügung.